Rechte

Dokumentation und Bewerbung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsergebnisse:
Die Veranstalter (Ars Electronica und der ORF Oberösterreich) und Sponsoren des Prix Ars Electronica möchten die Ergebnisse des Wettbewerbs einem möglichst breiten Publikum zugänglich machen. Zu diesem Zweck wird gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk, Fernsehen und Internet betrieben.

Die von der Jury ausgewählten Werke werden zur Gänze oder zum Teil in folgenden Medien dokumentiert:

  • “CyberArts – International Compendium Prix Ars Electronica” Dieses Buch beschreibt die von der Jury ausgewählten Beiträge in Wort (Deutsch/Englisch) und Bild.
  • DVD (CD) “Prix Ars Electronica CyberArts” mit ausgewählten Siegerprojekten des Prix Ars Electronica.
  • Ars Electronica Website (www.aec.at)
  • Vom ORF wird eine TV Dokumentation über die Siegerprojekte und die Preisverleihung produziert und gesendet.

Wird ein eingereichtes Werk mit einem Geldpreis ausgezeichnet oder erhält es eine Anerkennung, wird das Material für Katalog, DVD (CD) und die Ars-Electronica-Website verwendet. Die TeilnehmerInnen werden daher gebeten, das Bild- und Textmaterial sorgfältig vorzubereiten und in bestmöglicher Qualität einzureichen. Weiters erklären sich die TeilnehmerInnen zur Mitarbeit an der geplanten TV-Dokumention bereit.

Die TeilnehmerInnen übertragen dem ORF als Mitveranstalter im Hinblick auf die TV-Dokumentation die nicht-exklusiven sachlich und zeitlich unbeschränkten Rechte zur beliebig oftmaligen Ausstrahlung durch Fernsehfunk (terrestrisch, Kabel, Satellit inklusive Kabelweiterleitung im Empfangsgebiet) in und ausgehend von Österreich, 3sat und BR Alpha sowie die nicht-exklusiven Rechte zur Video On Demand-Nutzung auf vom ORF (mit)betriebenen Websites (z.B. orf.at). Der ORF ist weiters berechtigt, im Rahmen der Rechteübertragung Ausschnitte aus der Produktion beliebig oft, sachlich und zeitlich unbeschränkt zur TV- und Online-Nutzung im Rahmen von ORF_Produktionen, insbesondere zu Informations- und Promotionzwecken zu nutzen bzw. zu verwerten. Die TeilnehmerInnen garantieren, über sämtliche dem ORF hiermit eingeräumten Rechte verfügungsberechtigt zu sein und vor allem das Einverständnis aller auf den Materialien abgebildeten Personen zur vertragsgegenständlichen Nutzung und Verwertung eingeholt zu haben. Der ORF wird gegenüber allen Forderungen Dritter, die wegen der vertragsgemäßen Ausübung der erworbenen Rechte, von wem auch immer, erhoben werden, schad- und klaglos gehalten.

Der Katalog und die DVD (CD) werden im Rahmen des Ars Electronica Festival veröffentlicht. Um das Festival und den Prix Ars Electronica zu bewerben, geht die Website schon früher online.

Die Veranstalter des Prix Ars Electronica behalten sich das Recht vor, den tatsächlichen Umfang und Zeitpunkt, sowie die Gestaltung der genannten Publikationen und Dokumentationen aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten festzusetzen.

Der Prix Ars Electronica ist ein integraler Bestandteil des Festivals Ars Electronica, in dessen Rahmen die Veranstalter beabsichtigen, die von der Jury ausgewählten Projekte zu präsentieren bzw. auszustellen oder aufzuführen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Projekte in diese Ausstellung aufgenommen werden. Die TeilnehmerInnen erklären sich bereit ihre Projekte dafür zur Verfügung zu stellen.

Für die preisgekrönten Werke von Digital Musics & Sound Art sind konzertante Aufführungen bzw. Performances geplant. Entscheidet sich der Verantstalter dazu, so willigt der/die TeilnehmerIn ein, das ausgezeichnete Werk während des Festivals in Linz aufzuführen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Projekte auf diese Weise aufgeführt werden.

Jährlich wird ein Ars Electronica Animation Festival mit Electronic Theater veranstaltet. Die TeilnehmerInnen der Computer Animation / Film / VFX Kategorie erteilen dem Veranstalter alle erforderlichen Rechte, um ihre Einreichung in diesem Rahmen öffentlich zu präsentieren. Die Ars Electronica Linz GmbH behält sich das Recht vor, das Ars Electronica Animation Festival auch in anderen Kontexten zu präsentieren.

Die Ars Electronica Linz GmbH betreibt ein Internet-Archiv zur Ausstellung digitaler Medienkunst. Daher beabsichtigt die Ars Electronica Linz GmbH, den Prix Ars Electronica dem interessierten Publikum sowohl vor Ort als auch im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Alle eingereichten Materialien dürfen in das Internet-Archiv der Ars Electronica aufgenommen und veröffentlicht, sowie im Rahmen der Ausstellungen der Ars Electronica Linz GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die eingereichten Materialien dürfen von der Ars Electronica Linz GmbH oder von ihr dazu ermächtigten Dritten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, PR, Ankündigung, Dokumentation, Archivierung und wissenschaftlichen Aufarbeitung ganz oder teilweise gespeichert, der Öffentlichkeit, auch über Internet, und andere digitale Medien zugänglich gemacht werden. Die Ars Electronica Linz GmbH bemüht sich, berechtigte Anliegen der/s EinreichersIn bei der Benützung der Werke, jedoch ohne Rechtspflicht, zu berücksichtigen. Die der Ars Electronica Linz GmbH eingeräumten Rechte sind sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, jedoch auf den Zweck der Rechteübertragung begrenzt.

Die VeranstalterInnen und SponsorInnen verpflichten sich ihrerseits den WettbewerbsteilnehmerInnen gegenüber, die eingereichten Arbeiten nur in der oben aufgeführten Art und Weise zu verwenden. Jedwede kommerzielle Nutzung außerhalb des Prix Ars Electronica durch die Veranstalter oder Sponsoren ist strengstens verboten. Alle Urheberrechte verbleiben bei den KünstlerInnen.

Der/die EinreicherIn erklärt, zur Rechteübertragung im obigen Ausmaß berechtigt zu sein und erforderliche Einwilligungen Dritter nach urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingeholt zu haben, und wird dies der Ars Electronica Linz GmbH über Aufforderung jederzeit nachweisen.

Zusätzliche Regelungen über Rechteeinräumungen im Rahmen der durch die Teilnahme am Prix oder dem Festival abgeschlossenen Vereinbarungen ergänzen die vorliegende Rechteübertragung, beschränken sie aber nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die Vereinbarung über die Teilnahme am Prix unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und aller Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Linz.

Die TeilnehmerInnen übertragen der Ars Electronica Linz GmbH das nicht exklusive, sachlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die eingereichten Werke auf bereits vorhandenen und zukünftigen Videostreamingplattformen (wie zB Youtube oder Flickr) im Zusammenhang mit dem Prix Ars Electronica, der Ausstellungen der Ars Electronica oder im sonstigen Zusammenhang mit der Ars Electronica Linz GmbH zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichungspflicht durch die Ars Electronica Linz GmbH auf Videostreamingplattformen ist daraus nicht ableitbar.